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Über schikanösen Nachbarn muss nicht aufgeklärt werden

OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.11.2021 – 10 U 6/20

Schikanöses oder sogar kriminelles Verhalten eines Nachbarn begründet keinen Sachmangel eines Grundstücks. Auch eine vorvertragliche Aufklärungspflicht für den Verkäufer eines Grundstücks besteht nur, wenn Beeinträchtigungen erheblichen Ausmaßes zu erwarten sind.

Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe Mai 2023

Tempobegrenzung 10 km/h für Fahrräder: Eilantrag gescheitert

Verwaltungsgericht Berlin, Beschl. v. 18.07.2022 – VG 11 L 280/22

Die für Fahrräder geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in der Bergmannstraße in Berlin hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Bestand. Auch dass eine Geschwindigkeitsreduzierung für Radfahrer, die in der Regel über keinen Tachometer verfügen, schwerer zu befolgen ist, macht die Regelung nach Ansicht des Gerichts nicht ohne weiteres rechtswidrig.

Sachverhalt

Die für Fahrräder geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in der Bergmannstraße in Berlin hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Bestand. Auch dass eine Geschwindigkeitsreduzierung für Radfahrer, die in der Regel über keinen Tachometer verfügen, schwerer zu befolgen ist, macht die Regelung nach Ansicht des Gerichts nicht ohne weiteres rechtswidrig.

Entscheidungsgründe

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag zurückgewiesen.

Die Anordnung sei rechtmäßig aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs getroffen worden, weil in der Bergmannstraße aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestanden habe.

In den Nebenstraßen der Bergmannstraße hätten sich zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit 12 Leicht- und zwei Schwerverletzten ereignet. Zudem seien die besonderen örtlichen Verhältnisse in der Bergmannstraße von einer für Nebenstraßen besonders hohen Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern geprägt.

Daran ändere auch die bauliche Umgestaltung der Straße nichts. Denn diese habe zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl der querenden Fußgänger geführt, die nunmehr geschützt werden müssten.

Angesichts dieser Gefahrenlage sei die Entscheidung auch nicht ermessensfehlerhaft. Zwar sei eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h für Radfahrer, deren Fahrräder in der Regel nicht mit einem Tachometer ausgestattet seien, schwerer zu befolgen. Der Antragsteller habe aber nicht glaubhaft gemacht, dass dies gänzlich unmöglich sei.

Über die Frage, ob die Einrichtung der Fahrradstraße in der Bergmannstraße als solche rechtmäßig ist, hatte das Gericht nicht zu entschieden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung v. 25.07.2022

Fluggastrechte: Entschädigung bei Vorverlegung des Flugs

LG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2022 – 22 S 352/19

Ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, gilt als „annulliert“. Eine Fluggesellschaft ist dann grundsätzlich zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Das gilt selbst dann, wenn der Fluggast den Flug in Anspruch nimmt. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Zuvor hatte der EuGH auf Vorlage die Rechtsfragen nach europäischem Recht geklärt.

Sachverhalt

Der klagende Familienvater hatte 2018 beim Sommerurlaub doppelt Pech. Der Hinflug hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden, ausgehend von den Flugzeiten in der Reisebestätigung, die das Reisebüro dem klagenden Familienvater für alle Familienmitglieder ausgehändigt hatte.

Der Rückflug wurde um mehr als eine Stunde vorverlegt.

Entscheidungsgründe

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Reisende sich grundsätzlich auf die Flugzeiten verlassen darf, die das Reisebüro ihm in der Reisebestätigung mitteilt, wenn diese den Anschein erwecken, verbindlich zu sein.

Ausgehend von diesen Flugzeiten wird die Verspätung bzw. Vorverlegung berechnet, ausgehend von diesen Flugzeiten kann der Reisende von der Fluggesellschaft Entschädigung verlangen.

Unerheblich ist, ob die Fluggesellschaft diese Reisezeiten auch gegenüber dem Reisebüro bestätigt hat.

Bevor das Landgericht Düsseldorf dem Familienvater jetzt im Urteil 3.200 € Entschädigung zugesprochen hat, hat es den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu mehreren Rechtsfragen angerufen.

Auf die Vorlageentscheidung vom 06.04.2020 hat der Europäische Gerichtshof am 21.12.2021 (Az. C-146/20, C-188/20, C-196/20 und C-270/20) unter anderem entschieden, dass ein Flug als „annulliert“ zu betrachten ist, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt, und dass eine vom Reiseunternehmen ausgestellte Buchungsbestätigung für die Flüge einer Bestätigung durch die Fluggesellschaft gleich steht.

Das Urteil ist rechtskräftig. Das Landgericht Düsseldorf hat die Revision zum BGH nicht zugelassen.

Quelle: LG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 11.04.2022

Auf Wegfall des Eigenbedarfs ist hinzuweisen

BGH, Urt. v. 09.12.2020, Az.: VIII ZR 238/18

Auf den Wegfall des Eigenbedarfs muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hingewiesen werden.

Sachverhalt und Entscheidungsgründe 

Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, hat er – zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens – den Mieter auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen.

Dieser Zeitpunkt ist für das Bestehen einer Hinweispflicht grds. auch dann maßgebend, wenn die Parteien in einem (gerichtlichen) Räumungsvergleich einen späteren Auszugstermin vereinbaren.

Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe Februar 2022

Pandemie und Studentenbude

AG München, Az.: 473 C 12632/20

Einschränkungen des Präsenzunterrichts berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung einer Studentenbude. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Ein Student, der ein möbliertes Apartment am Ort seiner Universität gemietet hat, kann nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden, wenn die Uni den Präsenzunterrichtet wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres aussetzt und nur noch in digitaler Form unterrichtet. Damit verliert die Wohnung nicht ihre Gebrauchstauglichkeit.

Das Argument des Studenten, er könne genauso gut von seinen Eltern aus studieren, zog nicht. Der Vermieter trage nur das Risiko der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Könne der Student von dort aus auch online studieren, so dürfe er nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen.

Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe November 2021