0941 / 5841-542 kanzlei@ra-winkelmeier.de

Strafrecht.

Wer sich mit einer Strafanzeige oder einem polizeilichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sieht, sollte sich von von Anfang an effektiv und professionell vertreten bzw. verteidigen lassen.

Gerade im Strafrecht ist es wichtig, daß Ihnen so früh wie möglich ein Rechtsanwalt (hier Strafverteidiger genannt) zur Seite steht, der Ihre Rechte kennt und diese gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht durchsetzt. Die Weichen für einen möglichst positiven Ausgang des Strafverfahrens werden nämlich häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.

In meiner Kanzlei werden Sie auf allen Gebieten des Strafrechts umfassend beraten und vertreten. Durch meine Beauftragung haben Sie die Gewißheit, daß Sie als Beschuldigter im Strafverfahren einen kompetenten Verteidiger an Ihrer Seite haben, der ebenso wie die Vertreter der Staatsanwaltschaft und die urteilenden Richter auf dem Gebiet des Strafrechts bewandert ist.

Sie werden auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts beraten und vertreten. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • das Jugendstrafrecht, mit seinen zahlreichen im Jugendgerichtsgesetz verankerten Verteidigungsmöglichkeiten
  • das Betäubungsmittelstrafrecht, bei dem für eine effektive Verteidigung genaue Kenntnis des Betäubungsmittelgesetzes unverzichtbar ist
  • das Verkehrsstrafrecht. Hier ist die frühzeitige Mandatierung eines Strafverteidigers besonders wichtig, da im Hinblick auf Vorwürfe wie Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung/Tötung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch die Entfaltung von Verteidigungsaktivitäten im Ermittlungsverfahren oftmals viel erreicht werden kann. Neben dem Verkehrsstrafrecht verteidige ich Sie natürlich auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (siehe auch Verkehrsrecht)
  • Kapitalstrafsachen, bei denen es regelmäßig um den Vorwurf eines (versuchten) Tötungsdeliktes geht.

Neben der klassischen Strafverteidigung widme ich meine Tätigkeit auch den Opfern von Straftaten.

·         Ich begleite Sie im Ermittlungsverfahren gegen den Täter und stehe Ihnen bei polizeilichen Zeugenbefragungen bei.

·         Ich vertrete Sie in diesem Fall als Nebenkläger vor Gericht.

·         Ich mache Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend.

Was darf ich für SIE tun?

Kontakt aufnehmen