0941 / 5841-542 kanzlei@ra-winkelmeier.de

Verkehrsrecht.

UNFALL UND UNFALLFOLGEN

Egal ob sie den Unfall verschuldet haben oder Geschädigter eines Unfalls sind – ich nehme Ihnen die Arbeit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ab, damit Ihnen keine berechtigte Forderung entgeht.

> Ersatz des Fahrzeugschadens (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten,  Schadenersatz ohne Reparatur)

> Ersatz für sonstige Schäden

> Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung, etc.

Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, haben Sie weitergehende Ansprüche, wie zum Beispiel Anspruch auf Schmerzensgeld, Kosten für Arztbehandlungen und Ersatz von Zuzahlungen, Verdienstausfall (auch für Haushaltstätigkeiten), vermehrte Aufwendungen und vieles mehr.

Ich setze für Sie kompetet und mit Nachdruck Ihre bestehenden Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durch und helfe Ihnen bei der zügigen Schadensregulierung.

Wichtig zu wissen ist: Sofern Sie an dem Unfall keine Schuld haben und nicht mithaften, muß die gegnerische Versicherung auch Ihre Rechtsanwaltskosten in voller Höhe übernehmen.

BUßGELDVERFAHREN UND ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Dazu zählen z.B.

> Überfahren einer roten Ampel

> Geschwindigkeitsüberschreitungen

> Verstoß gg. die Abstandsvorschirften

> Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß (hier kann unter Umständen auch eine Straftat vorliegen)

Ich bespreche mit Ihnen die aktuelle Rechtslage, überprüfe die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides, erörtere mit Ihnen die Erfolgsaussichten und vertrete Sie gewissenhaft im Einspruchsverfahren und bei einem evtl. folgenden Gerichtsverfahren.

VERKEHRSSTRAFRECHT

Darunter fallen z.B.

> Trunkenheit im Verkehr

> Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

> Gefährdung des Straßenverkehr

> Nötigung im Straßenverkehr

> Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.

Als auf dem Gebiet des Verkehrsrechts erfahrener Rechtsanwalt schöpfe ich die rechtlichen Möglichkeiten zu Ihren Gunsten aus, um negative Folgen für sie abzuwenden bzw. in Fällen, in denen eine Einstellung oder ein Freispruch nicht möglich ist, ein für Sie günstiges Strafmaß zu erreichen.

Was darf ich für SIE tun?

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