Über schikanösen Nachbarn muss nicht aufgeklärt werden
OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.11.2021 – 10 U 6/20
Schikanöses oder sogar kriminelles Verhalten eines Nachbarn begründet keinen Sachmangel eines Grundstücks. Auch eine vorvertragliche Aufklärungspflicht für den Verkäufer eines Grundstücks besteht nur, wenn Beeinträchtigungen erheblichen Ausmaßes zu erwarten sind.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe Mai 2023