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Neue Kosten sind umlegbar, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind

AG Hamburg-Bergedorf – 409 C 172/21

Eine Mieterin kann sich nicht erfolgreich dagegen wehren, dass ihre Vermieterin unangekündigt neue Betriebskostenpositionen berechnet (hier ging es um Hauswart und Gartenpflege), wenn diese zwar mehrere Jahre nicht berechnet, aber im Mietvertrag vereinbart worden sind.

Begleicht die Mieterin die Kosten nach ihrem Auszug nicht, so darf die Vermieterin die offenen Beträge von der Mietkaution abziehen.

Die Vermieterin musste auch nicht ankündigen, dass sie die beiden Positionen – wenn auch nach mehreren Jahren – erstmals berechnen werde.

Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe September 2025