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Regensburg, 26.07.2019 – Nach mehr als vier Jahren Ermittlungstätigkeit hat die Staatsanwaltschaft Amberg das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes gegen Frau Loew und ihren Lebensgefährten wegen Nichtnachweisbarkeit einer Tatbeteiligung eingestellt. Die Verteidigung begrüßt diese, wenn auch späte, Einstellung und sieht sich in ihrer langjährig geäußerten Auffassung bestätigt, dass von Anbeginn der Ermittlungen ein Tatverdacht gegen Frau Loew und ihren Lebensgefährten nicht haltbar war.

Der Unternehmer Dieter Loew war in der Nacht vom 21. auf den 22. Dezember 2014 in seinem Haus überfallen und schwer verletzt worden. Der damals 76-jährige starb vier Wochen später im Krankenhaus. Seit März 2015 standen die getrennt lebende Ehefrau und deren Lebensgefährte im Fokus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, mit allen damit einhergehenden negativen Makeln.

Bereits mit Presseerklärungen vom 04.01.2016 und 03.01.2017 hatte die Verteidigung die überlange Spurenanalysedauer bemängelt. Bereits Anfang 2017 äußerte Rechtsanwalt Robert Hankowetz, Verteidiger von Frau Loew, dass die bisherigen Ermittlungen und Spurenauswertungen den zunächst in den Raum gestellten Verdacht nicht bestätigen konnten. Das Gegenteil sei der Fall, so Hankowetz.

Die Staatsanwaltschaft Amberg ist nunmehr mit der Einstellungsverfügung auch den Anträgen der Verteidigung auf ergänzende Akteneinsicht nachgekommen. Die hierbei neu überlassenen, umfangreichen Akten müssen jetzt einer eingehenden Sichtung unterzogen wegen, um Grundlagen etwaiger Schadensersatzansprüche zu prüfen.

(gemeinsame Pressemitteilung der Rechtsanwälte Robert Hankowetz und Thomas Winkelmeier, Regensburg)