Herzlich Willkommen.
In meiner Regensburger Kanzlei betreue ich Sie gerne bei Ihrem rechtlichen Anliegen.
Meine Schwerpunkte sind: Mietrecht – Verkehrsrecht – Strafrecht
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Thomas Winkelmeier
Weißenburgstraße 3
(an der Nibelungenbrücke)
93055 Regensburg
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Rechtsanwalt. Regensburger.
„Regensburg liegt gar schön. Die Gegend mußte eine Stadt herlocken, auch haben sich die geistlichen Herrn wohlbedacht. Alles Feld um die Stadt gehört ihnen, in der Stadt steht Kirche gegen Kirche und Stift gegen Stift. Die Donau erinnert mich an den alten Mayn.“
(J.W.v. Goethe)
Aktuelles
Eigenbedarf für Großneffe nur in Ausnahmefällen
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zugunsten eines Großneffen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Fußgänger haben Vorrang gegenüber Segways
Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen wie z.B. Segways müssen auf einem kombinierten Fuß- und Radweg den Fußgängern Vorrang gewähren.
Als Cannabis-Patient ist Autofahren möglich
Der Rhein-Kreis Neuss hat die von einem Cannabis-Patienten begehrte Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu Unrecht abgelehnt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und der gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde gerichteten Klage stattgegeben. Ein MPU-Gutachten hatte dem Kläger eine ausreichende psycho-physische Leistungsfähigkeit attestiert.
Zur Tierhalterhaftung bei Aufeinandertreffen mehrerer Hunde
Treffen mehrere Hunde aufeinander, sind die Reaktionen der Tiere nicht vorhersehbar. Zwar haftet ein Tierhalter immer dann, wenn es durch das spezielle tierische Verhalten seines Haustiers zu einer Verletzung Dritter kommt. Aber nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück reicht die bloße Anwesenheit eines Hundes nicht, um eine Haftung gegenüber einem anderen Hundehalter zu begründen.
Leichte Absplitterungen an Küchenmöbeln gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch
Substanzschäden an Küchenmöbeln halten sich dann im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, wenn sie der vertragsgemäßen Abnutzung entsprechen.
Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters bei gewöhnlichen Gebrauchsspuren
Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters bei gewöhnlichen Gebrauchsspuren