AG München, Az.: 473 C 12632/20
Einschränkungen des Präsenzunterrichts berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung einer Studentenbude. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Ein Student, der ein möbliertes Apartment am Ort seiner Universität gemietet hat, kann nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden, wenn die Uni den Präsenzunterrichtet wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres aussetzt und nur noch in digitaler Form unterrichtet. Damit verliert die Wohnung nicht ihre Gebrauchstauglichkeit.
Das Argument des Studenten, er könne genauso gut von seinen Eltern aus studieren, zog nicht. Der Vermieter trage nur das Risiko der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Könne der Student von dort aus auch online studieren, so dürfe er nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe November 2021