von kanzlei | Nov 1, 2020 | Mietrecht, Urteile
AG Fürstenfeldbruck, Az.: 5 C 364/19
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zugunsten eines Großneffen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck entschieden.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Ein Grund für eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann sein, dass Verwandte das Eigentum nutzen wollen. Dabei spielt jedoch der Grad der Verwandtschaft eine Rolle.
Eine Kündigung zugunsten eines Großneffen ist dabei in aller Regel nicht möglich. Zwar sei, so das AG Fürstenfeldbruck, eine Eigenbedarfskündigung auch zugunsten eines entfernteren Verwandten denkbar, allerdings muss der Vermieter dann ein besonderes und herausgehobenes Näheverhältnis nachweisen.
Das gab es vorliegend nicht. Der Vermieter konnte nicht belegen, dass eine enge soziale Verbundenheit zu seinem Großneffen bestand oder er moralisch zur Fürsorge verpflichtet gewesen wäre.
Das Besitzrecht des Mieters wog daher nach einer erfolgten Güterabwägung schwerer als das Eigentumsrecht des Vermieters.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe Oktober 2020
von kanzlei | Jul 7, 2019 | Mietrecht, Urteile
AG Düsseldorf, 25 C 447/16
Vermieter können einem Mieter die Wohnung kündigen, wenn sie dafür einen Eigebedarf geltend machen. Dafür genügt es allerdings nicht, lediglich anzugeben, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder einen Angehörigen benötigt.
Entscheidungsgründe
Der Zweck des Begründungserfordernis, so das Gericht, bestehe darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen.
Diesem Zweck komme die Kündigung nur nach, wenn diese konkretisiert werde. Insofern seien bei er Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich zum einen die Angaben der Person, für die Wohnung benötigt werde, und zum anderen das Interesse, welches diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, darzulegen.
von kanzlei | Apr 28, 2019 | Mietrecht, Urteile
Der Gesetzgeber erlaubt es Vermietern, im Falle des Eigenbedarfs für sich oder nahe Angehörige das Mietverhältnis zu kündigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, diese Kündigung gegenüber sozial Benachteiligten auszusprechen. Dies hat z. B das Amtsgericht München in einer Entscheidung vom 26.07.2018 so entschieden (Az. 433 C 19586/17). Dort wurde gegenüber einer älteren Mieterin (78 Jahre), die gehbehindert war und bereits 30 Jahre in der Wohnung lebte, eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen.
Das Gericht hat dies für zulässig erachtet, weil der Vermieter seinen Lebensmittelpunkt nach München verlegen wollte, um dort eine Stelle als Arzt antreten zu können. Dieses Nutzungsinteresse sei in diesem Fall zu berücksichtigen, hat das Gericht geurteilt.
Entscheidend war im vorliegenden Fall auch, dass der Vermieter sein Nutzungsinteresse gut begründet hatte. Generell sind Eigenbedarfskündigung nicht ganz unproblematisch, da nicht nur rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen, sondern auch formellen Anforderungen Genüge getan werden muss.
(Rechtsanwalt Th. Winkelmeier)