Eigenbedarf für Großneffe nur in Ausnahmefällen
AG Fürstenfeldbruck, Az.: 5 C 364/19
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zugunsten eines Großneffen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck entschieden.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Ein Grund für eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann sein, dass Verwandte das Eigentum nutzen wollen. Dabei spielt jedoch der Grad der Verwandtschaft eine Rolle.
Eine Kündigung zugunsten eines Großneffen ist dabei in aller Regel nicht möglich. Zwar sei, so das AG Fürstenfeldbruck, eine Eigenbedarfskündigung auch zugunsten eines entfernteren Verwandten denkbar, allerdings muss der Vermieter dann ein besonderes und herausgehobenes Näheverhältnis nachweisen.
Das gab es vorliegend nicht. Der Vermieter konnte nicht belegen, dass eine enge soziale Verbundenheit zu seinem Großneffen bestand oder er moralisch zur Fürsorge verpflichtet gewesen wäre.
Das Besitzrecht des Mieters wog daher nach einer erfolgten Güterabwägung schwerer als das Eigentumsrecht des Vermieters.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe Oktober 2020