von kanzlei | Sep. 14, 2025 | Mietrecht, Urteile
AG Hamburg-Bergedorf – 409 C 172/21
Eine Mieterin kann sich nicht erfolgreich dagegen wehren, dass ihre Vermieterin unangekündigt neue Betriebskostenpositionen berechnet (hier ging es um Hauswart und Gartenpflege), wenn diese zwar mehrere Jahre nicht berechnet, aber im Mietvertrag vereinbart worden sind.
Begleicht die Mieterin die Kosten nach ihrem Auszug nicht, so darf die Vermieterin die offenen Beträge von der Mietkaution abziehen.
Die Vermieterin musste auch nicht ankündigen, dass sie die beiden Positionen – wenn auch nach mehreren Jahren – erstmals berechnen werde.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe September 2025
von kanzlei | Apr. 3, 2022 | Mietrecht, Urteile
BGH, Urt. v. 09.12.2020, Az.: VIII ZR 238/18
Auf den Wegfall des Eigenbedarfs muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hingewiesen werden.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Hat der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, hat er – zur Vermeidung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens – den Mieter auf einen späteren Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen.
Dieser Zeitpunkt ist für das Bestehen einer Hinweispflicht grds. auch dann maßgebend, wenn die Parteien in einem (gerichtlichen) Räumungsvergleich einen späteren Auszugstermin vereinbaren.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe Februar 2022
von kanzlei | Nov. 7, 2021 | Mietrecht, Urteile
AG München, Az.: 473 C 12632/20
Einschränkungen des Präsenzunterrichts berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung einer Studentenbude. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Ein Student, der ein möbliertes Apartment am Ort seiner Universität gemietet hat, kann nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden, wenn die Uni den Präsenzunterrichtet wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres aussetzt und nur noch in digitaler Form unterrichtet. Damit verliert die Wohnung nicht ihre Gebrauchstauglichkeit.
Das Argument des Studenten, er könne genauso gut von seinen Eltern aus studieren, zog nicht. Der Vermieter trage nur das Risiko der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Könne der Student von dort aus auch online studieren, so dürfe er nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe November 2021
von kanzlei | Feb. 7, 2021 | Mietrecht, Urteile
LG Lüneburg, Az.: 6 S 1/19
Mieter, die sich für eine Wohnung bewerben, dürfen nicht lügen, wenn sie nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen gefragt werden. Das hat das Amtsgericht Lüneburg entschieden.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
In dem konkreten Fall hatte ein Single bei der Bewerbung für eine Wohnung, die monatlich rund 250,00 EUR Miete kosten sollte angegeben, schuldenfrei zu sein und keine laufenden Zahlungsverpflichtungen zu haben. Das stellte sich als falsch heraus.
Ein Jahr nach Abschluss des Mietvertrages wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis wegen der falschen Angaben in der Selbstauskunft – zu Recht.
Es dürfe bei der Beantwortung dieser Frage auch keine Bagatellgrenze geben, so das Gericht, weil ansonsten kleinere Vermieter benachteiligt würden. Außerdem sei das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter erschüttert.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe Februar 2021
von kanzlei | Nov. 1, 2020 | Mietrecht, Urteile
AG Fürstenfeldbruck, Az.: 5 C 364/19
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zugunsten eines Großneffen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck entschieden.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Ein Grund für eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann sein, dass Verwandte das Eigentum nutzen wollen. Dabei spielt jedoch der Grad der Verwandtschaft eine Rolle.
Eine Kündigung zugunsten eines Großneffen ist dabei in aller Regel nicht möglich. Zwar sei, so das AG Fürstenfeldbruck, eine Eigenbedarfskündigung auch zugunsten eines entfernteren Verwandten denkbar, allerdings muss der Vermieter dann ein besonderes und herausgehobenes Näheverhältnis nachweisen.
Das gab es vorliegend nicht. Der Vermieter konnte nicht belegen, dass eine enge soziale Verbundenheit zu seinem Großneffen bestand oder er moralisch zur Fürsorge verpflichtet gewesen wäre.
Das Besitzrecht des Mieters wog daher nach einer erfolgten Güterabwägung schwerer als das Eigentumsrecht des Vermieters.
Quelle: Eigenheimer aktuell, Ausgabe Oktober 2020
von kanzlei | Okt. 13, 2019 | Mietrecht, Urteile
AG Bad Homburg – 9 C 273/16-11
Substanzschäden an Küchenmöbeln halten sich dann im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, wenn sie der vertragsgemäßen Abnutzung entsprechen.
Sachverhalt
In dem gegenständlichen Fall wollte ein Vermieter Schadenersatz von einer ausgezogenen Familie mit kleinen Kindern, weil an den Küchenfronten Lackabsplitterungen festgestellt wurden.
Entscheidungsgründe
Das Gericht ging jedoch davon aus, dass sich im Rahmen des alltäglichen Lebens solche Schäden nicht vermeiden lassen. Glatte Oberflächen an Möbeln seien bekanntermaßen kratz- und stoßempfindlich. Leichte Stöße bzw. Anstöße an der Küchenfront seien im Alltag, etwa beim Einräumen von Geschirr, kaum zu vermeiden.
Die auf Schadenersatz gerichtete Klage des Vermieters wurde daher abgewiesen.
Quelle: Pressemitteilung – AG Bad Homburg